Kaiser Karl’s Gartentipps
Was wirklich in der ‚Capitulare de villis vel curtis imperii’ Karls des Grossen steht
Einst waren die Karls-Gärten ganz gross in Mode. Sie sind eine Erfindung der Neuzeit. In den Jahren nach dem Millenium kam es zu einem regelrechten Boom. In Karlsgärten werden all die Pflanzen angebaut, die im ‚Capitulare de villis vel curtis imperii’ – der Landgüterverordnung Karls des Grossen, König des Fränkischen Reiches und römischer Kaiser, erwähnt wurden. Die sogenannten Karlsgärten verstanden sich weniger als Reminiszenzen an das historische Mittelalter, mehr noch als romantisches Bilderbuch einer kaiserlichen Verordnung.
Die Einordnung der im ‚Capitulare de villis’ aufgeführten Pflanzen ist vergleichbar mit den Bestsellerlisten diverser Medien unserer Tage. Frei nach dem Motto: was der Kaiser verordnete, konnte nicht schlecht sein! So bahnt sich die Faszination über das Mittelalter ihren Weg und findet in den Gärten ihren Ausdruck. Im 70. Kapitel der ‚Capitulare de villis’ sind 73 Pflanzennamen erwähnt, die jeder im Garten haben sollte. Bei einer Vielzahl handelt es sich aus heutiger Sicht um Heilkräuter.


Im 8. Jahrhundert aufgeschrieben sollten die Verordnung und die darin aufgeführten Pflanzen das Franken- und das Kaiserreich verändern. Vor allem, sollte das ‚Capitulare de villis’ die Macht Karls des Grossen in seinem Reich stärken und sichern. Allerdings offenbart sich bei genauem Hinsehen, dass die Bepflanzungen der meisten Karlsgärten sich gar nicht so streng an den Aufzählung der kaiserlichen Verordnung orientieren. Sie weichen mitunter deutlich von Karls des Grossen Liste ab. Das Weglassen und Hinzufügen sind Folgen und späte Zeugnisse vermeintlicher Freiheiten seiner Untertanen.
Ähnlich oder gleich erging es im eigentlichen Sinne auch den restlichen 69 Kapiteln der Verordnung. Abgesehen davon, dass viele Begriffe bis heute unklar und strittig sind, gerieten der eigentliche Fokus und Kern des ‚Capitulare de villis’ in Vergessenheit. Stattdessen wurde der undeutlichste Teil mit vielen fehlinterpretierten Bezeichnungen in den Mittelpunkt gestellt: die fantastische Pflanzenliste Karl des Grossen. Bis heute sind sich die Experten nicht in allen Fällen sicher, welche Pflanze mit der damaligen Bezeichnung tatsächlich gemeint war. Das bewusste Hinlenken auf die floralen Elemente der Landgüterverordnung, hatte die gewollte intellektuelle Vernachlässigung aller anderen Punkte zur Folge.
Kaiser Karl konnte keine Kümmelkörner kauen …
Dieser alte Kalauer könnte einer der Gründe sein, weshalb im Aachener Karlsgarten kein Kümmel sich in den Beeten fand. Der Freundeskreis des Botanischer Garten Aachen e.V. betreut und pflegt die Anlage des Karlsgartens im Stadtteil Melaten. Alle Fotos in unserem Beitrag wurden im Aachener Karlsgarten aufgenommen. Aufgereiht in Beeten sind die Pflanzen, Kräuter und Stauden, welche in der Landgüterverordnung Karls des Grossen aufgelistet sind. Darüber hinaus finden sich auch die dort aufgeführten Obstbäume im Bestand. Der Aachener Karlsgarten ist ein beliebtes Ziel zum Bummeln, Spazieren oder einfach in der Sonne sitzen.

Wie so oft. Nur Lesern der Schrift offenbart sich, was der oder die Verfasser mit dem ‚Capitulare de villis’ im Sinn hatten, und welche Auswirkungen sie bis heute haben. Daher stellt sich auch die Frage nach einer vollständigen Übersetzung ins Deutsche aus dem Lateinischen. Die Landgüterverordnung Karls des Grossen war im besten Sinne des Wortes revolutionär! Allerdings, der Absender war der Kaiser. Sie hat bis heute eine ungeheure Sprengkraft auch im Hinblick auf aktuelle politische Debatten. Die Landgüterverordnung zeugt von einem ungeheuren Reformwillen und -mut, der auf allen politischen Ebenen ansetzt. Zu allem Erstaunen setzte Karl der Grosse dabei auf soziale Gerechtigkeit und Frieden als Wachstumsfaktoren für sein Reich. Zudem drängte er auf die gezielte und vermehrte Ausbildung von Handwerkern und Berufen. Neben einer konsequenten Einnahmepolitik, forderte er zugleich eine Absicherung für Notzeiten mit dem gezielten Vorhalten von Saatgut. Mit dem ‚Capitulare de villis vel curtis imperii’ zeichnete er die Formen eines modernen Staatswesens, das die planvolle Entwicklung seines Landes im Auge hat.


Am erstaunlichsten sind wohl die Teile der ‚Capitulare de villis’, welche sich mit der Steuern und Abgaben beschäftigen. Hier wurden ganz klar Bilanzierungsvorschriften erlassen, die wir auch heute kennen und noch immer Gültigkeit besitzen. Buchungsregeln und Bewertungsstichtage, Fälligkeiten, Abschreibungen, das alles sind Instrumente einer modernen Finanzverwaltung, die der Kaiser damals einforderte.
Wer oder was die Autoren der ‚Capitulare de villis’ waren, darüber wird reichlich spekuliert. Das ist mühsam und zermürbend. Wenn in unseren Tagen der Beitrag externer Berater für Gesetzesentwürfe diskutiert wird, gerät allzuoft der Kern der Sache aus dem Fokus. Dann wird häufig über Absichten und Interessen statt über Argumente gestritten. Fakt ist, auch Karl der Große bediente sich ihrer – der externen Berater. Ein Reich regieren und weiterentwickeln geht ohne einen Wissensvorsprung nicht. Das wusste er. Er bediente sich der klugen Männer und vielleicht auch Frauen. Entscheidend bei Gesetzen und Vorschriften ist, wer sie erlassen hat. Im Falle der ‚Capitulare de villis vel curtis imperii’ war es Karl der Grosse, König des Fränkischen Reiches und römischer Kaiser.


Quelle:
Karl Gareis: Die Landgüterordnung Kaiser Karls des Großen. Guttentag, Berlin 1895.
