Kaiser Karl’s Gartentipps
‚Capitulare de villis vel curtis imperii‘ – was wirklich drin steht!
Karl der Grosse – Kaiser römisch-deutscher Nation – erliess für seine Krongüter eine Verordnung, die sein Reich verändern sollte und bis heute nachwirkt. Wie namhafte Herrscher vor ihm und nach ihm, riet auch er seinen Untertanen zum Anbau von gewissen Bäumen, Pflanzen und Gemüsen. Es sind diese Pflanzenlisten seiner Landgüterverordnung, die Generationen bis heute beeindrucken. Der eigentliche Kern seiner ‚Capitulare de villis vel curtis imperii‘ wird gern verschwiegen oder ignoriert. Bis heute ist das für konservative Kreise schwerverdauliche Kost. Es ein wirtschaftspolitisches Manifest. Der Kaiser erklärt darin, wie zu wirtschaften, zu buchhalten, mit seinem Eigentum und seinen Untertanen umzugehen sei.
Gärtnerische Richtlinien des römisch-deutschen Kaisers?
Einst waren die Karls-Gärten ganz gross in Mode. Sie sind eine Erfindung der Neuzeit. In den Jahren nach dem Millenium kam es zu einem regelrechten Boom. In Karlsgärten werden all die Pflanzen angebaut, die im ‚Capitulare de villis vel curtis imperii’ – der Landgüterverordnung Karls des Grossen, König des Fränkischen Reiches und römischer Kaiser, erwähnt wurden. Die sogenannten Karlsgärten verstanden sich weniger als Reminiszenzen an das historische Mittelalter, mehr noch als romantisches Bilderbuch einer kaiserlichen Verordnung.
Die Einordnung der im ‚Capitulare de villis’ aufgeführten Pflanzen ist vergleichbar mit den Bestsellerlisten diverser Medien unserer Tage. Frei nach dem Motto: was der Kaiser verordnete, konnte nicht schlecht sein! So bahnt sich die Faszination über das Mittelalter ihren Weg und findet in den Gärten ihren Ausdruck. Im 70. Kapitel der ‚Capitulare de villis’ sind 73 Pflanzennamen erwähnt, die jeder im Garten haben sollte. Bei einem Grossteil handelt es sich aus heutiger Sicht um Heilkräuter.


Im 8. Jahrhundert aufgeschrieben, sollten die Verordnung und die darin aufgeführten Pflanzen das Franken- und das Kaiserreich verändern. Vor allem, sollte das ‚Capitulare de villis’ die Macht Karls des Grossen in seinem Reich stärken und sichern. Allerdings offenbart sich bei genauem Hinsehen, dass die Bepflanzungen der meisten Karlsgärten sich gar nicht so streng an den Aufzählung der kaiserlichen Verordnung orientieren. Mitunter weichen sie deutlich von den Listen Karls des Grossen ab. Das Weglassen und Hinzufügen zählte von jeher zu den am wenigsten sanktionierten Verfehlungen von Untertanen. Häufig werden sie als Ausdruck vermeintlicher Freiheiten und Widerstände verstanden. So können wir in den Gärten späte Zeugnisse und ein Fortschreiben eines Nichtverstehens kaiserlicher Erlasse entdecken. Im Übrigen, die Verordnung richtete sich damals an die Verwaltungen der Landgüter des Kaisers – wie der Name schon sagt.
Karl der Grosse – Vorpflanzer oder Reformkaiser?
Ähnlich oder gleich erging es im eigentlichen Sinne auch den restlichen 69 Kapiteln der Verordnung. Wir kennen ihren Inhalt nur noch als willkürliche Interpretation. Im Fokus der Betrachtungen stehen allein die Aufzählungen von Bäumen, Pflanzen und Gemüsen, deren Anbau zur damaligen Zeit gefördert werden sollte. Abgesehen davon, dass viele Begriffe bis heute unklar und strittig sind, gerieten der eigentliche Fokus und Kern des ‚Capitulare de villis’ in Vergessenheit. Stattdessen wurde der undeutlichste Teil mit vielen fehlinterpretierten Bezeichnungen in den Mittelpunkt gestellt: die fantastische Pflanzenliste Karl des Grossen. Bis heute sind sich die Experten nicht in allen Fällen sicher, welche Pflanzen mit der damaligen Bezeichnung tatsächlich gemeint waren. Das bewusste Hinlenken auf die floralen Elemente der Landgüterverordnung, hatte die gewollte intellektuelle Vernachlässigung aller anderen Punkte zur Folge.
Kaiser Karl konnte keine Kümmelkörner kauen …
Dieser alte Kalauer könnte einer der Gründe sein, weshalb im Aachener Karlsgarten kein Kümmel sich in den Beeten fand. Der Freundeskreis des Botanischer Garten Aachen e.V. betreut und pflegt die Anlage des Karlsgartens im Stadtteil Melaten. Alle Fotos in unserem Beitrag wurden im Aachener Karlsgarten aufgenommen. Aufgereiht in Beeten sind die Pflanzen, Kräuter und Stauden, welche in der Landgüterverordnung Karls des Grossen Capitulare de villis’ aufgelistet sind. Darüber hinaus finden sich auch die dort aufgeführten Obstbäume im Bestand. Der Aachener Karlsgarten ist ein beliebtes Ziel zum Bummeln, Spazieren oder einfach in der Sonne sitzen.

Mut und Willen statt blümeranten Ankündigungen
Wie so oft. Nur Lesern der Schrift offenbart sich, was der oder die Verfasser mit dem ‚Capitulare de villis’ im Sinn hatten, und welche Auswirkungen sie bis heute haben. Daher stellt sich auch die Frage nach einer vollständigen Übersetzung ins Deutsche aus dem Lateinischen. Die Landgüterverordnung Karls des Grossen war im besten Sinne des Wortes revolutionär! Allerdings, der Absender war der Kaiser. Sie hat bis heute eine ungeheure Sprengkraft auch im Hinblick auf aktuelle politische Debatten. Die Landgüterverordnung zeugt von einem ungeheuren Reformwillen und -mut, der auf allen politischen Ebenen ansetzt. Zu allem Erstaunen setzte Karl der Grosse dabei auf soziale Gerechtigkeit und Frieden als Wachstumsfaktoren für sein Reich. Zudem drängte er auf die gezielte und vermehrte Ausbildung von Handwerkern und Berufen. Neben einer konsequenten Einnahmepolitik, forderte er zugleich eine Absicherung für Notzeiten mit dem gezielten Vorhalten von Saatgut. Mit dem ‚Capitulare de villis vel curtis imperii’ zeichnete er die Formen eines modernen Staatswesens, das die planvolle Entwicklung seines Landes im Auge hatte. Eine inspirierende und lehrreiche Lektüre ist sie bis heute für die Regierenden und politisch Gestaltenden. Abstrakte 70 Kapitel reichten zur Reformierung eines Kaiserreiches. Wer in einer Demokratie seinem Volk Pläne mit mehr als 300 Punkten zumutet, darf sich nicht wundern, wenn es -oder auch nur Teile davon – dahinter unlautere Absichten vermutet.


Am erstaunlichsten sind wohl die Teile der ‚Capitulare de villis’, welche sich mit der Steuern und Abgaben beschäftigen. Hier wurden ganz klar Bilanzierungsvorschriften erlassen, die wir auch heute kennen und noch immer Gültigkeit besitzen. Buchungsregeln und Bewertungsstichtage, Fälligkeiten, Abschreibungen, das alles sind Instrumente einer modernen Finanzverwaltung, die der Kaiser damals einforderte.
Reformer von Gottes Gnaden
Wer oder was die Autoren der ‚Capitulare de villis’ waren, darüber wird reichlich spekuliert. Das ist mühsam und zermürbend. Wenn in unseren Tagen der Beitrag externer Berater für Gesetzesentwürfe diskutiert wird, gerät allzuoft der Kern der Sache aus dem Fokus. Dann wird häufig über Absichten und Interessen statt über Argumente gestritten. Fakt ist, auch Karl der Große bediente sich ihrer – der externen Berater. Ein Reich regieren und weiterentwickeln geht ohne einen Wissensvorsprung nicht. Das wusste er. Er bediente sich der klugen Männer und vielleicht auch Frauen. Entscheidend bei Gesetzen und Vorschriften ist, wer sie erlassen hat. Im Falle der ‚Capitulare de villis vel curtis imperii’ war es Karl der Grosse, König des Fränkischen Reiches und römischer Kaiser, ein Reformer und kein Gärtner.


Quelle:
Karl Gareis: Die Landgüterordnung Kaiser Karls des Großen. Guttentag, Berlin 1895.
